Schulgeld


Bei Gründung einer Privatschule wird diese leider erst nach einer Wartefrist von drei Jahren gefördert und auch dann erhält sie nur 80% der Summe, die ein Schüler an einer staatlichen Schule erhalten würde. Daher müssen wir ein Schulgeld als Teilfinanzierung erheben.

Da wir allen Schüler*innen, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, den Schulbesuch ermöglichen wollen, werden die Beträge unterschiedlich ausfallen und die Gesamtsumme wird solidarisch auf alle Eltern verteilt. Dafür teilen die Eltern vor Beginn des neuen Schuljahres mit, welchen Betrag sie für das kommende Schuljahr beitragen können. Als Orientierung dienen vier Kategorien von Beiträgen, die nach eigenem Ermessen angekreuzt werden.

Die so festgelegten, solidarischen Beitragssummen gelten dann jeweils für das gesamte Schuljahr und werden ggf. für das nächste Schuljahr erneut festgelegt.